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Die Familienstiftung

Familienvermögen dauerhaft schützen

Über 90% der Firmen in Deutschland sind familiengeführt. Findet sich innerhalb der Familie keine geeignete Nachfolge, kann die Gründung einer Familienstiftung die Lösung sein, um das Familienvermögen dauerhaft zu schützen. Diese Art der Stiftung kann sich auch steuerlich lohnen - es kommt auf die Gestaltung an. 

 

Bei der Gründung einer Familienstiftung unterliegt das gestiftete Vermögen nicht der Einkommenssteuer – jedoch der Erbschaftsteuer. Wichtig ist zu wissen, welche Freibeträge gelten. Hier helfen wir Ihnen gerne weiter. Beachtet man die 10-jährige Spekulationsfrist, ist auch bei Übertragung von Immobilien aus dem Privatvermögen nicht mit einer zusätzlichen der einkommensteuerlichen Belastung zu rechnen.

 

Familienstiftungen können ihre Einkünfte beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung erzielen, diese sind dann nicht grundsätzlich gewerblich. Das gesamte Vermögen muss nicht unbedingt zum Betriebsvermögen - es kann auch zum privaten Vermögen - gehören. Wenn das der Fall ist, kann bspw. eine Immobile die länger als 10 Jahre im Besitz ist, steuerfrei verkauft werden.

 

Begünstigte in Familienstiftungen werden Destinatäre genannt. Erhalte sie Ausschüttungen, unterliegen diese als Einkünfte aus Kapitalvermögen dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent zuzüglich dem Solidaritätszuschlag. Diese führt die Stiftung für die Begünstigten ab. Weitere Formen der Familienstiftung sind die gemeinnützige Familienstiftung und die Familien Doppelstiftung.

 

Unsere Steuerberater sind von der Gründung über die laufende Beratung bis hin zur Prüfung für Sie da. Vereinbaren Sie hier einen Termin oder rufen Sie uns an +49 351 254 77-0

BERATUNG

  • Steuerliche und rechtliche Beratung bei der Stiftungsgründung*
  • Prüfung und Unterstützung bei der Erstellung von Satzungen im Hinblick auf die Erlangung und Erhaltung der Gemeinnützigkeit in Abstimmung mit dem Finanzamt und der Stiftungsaufsicht
  • Beratung im Zusammenhang mit Zustiftungen
  • Umsatzsteuerliche Beratung, insbesondere hinsichtlich der Anwendung von Befreiungsvorschriften
  • Betreuung bei Betriebsprüfungen
  • Beratung bei stiftungsrechtlichen Fragen*
  • Beratung über die Haftung der Organmitglieder und Schutzmaßnahmen*
  • Beratung und Unterstützung bei Umstrukturierungen im Zusammenhang mit der Vermögensnachfolge (z.B. Familienstiftungen)
  • Schutz des Vermögens vor dem Zugriff Dritter (Asset-Protection)*
  • Ersatzerbschaftsteuerplanung
  • Ertragssteuerplanung für Stiftungen als auch für Begünstigte (Destinatäre)
  • Umstrukturierungen und Verschmelzungen von Familienstiftungen
  • Liquidation von Familienstiftungen

 

*Rechtliche Beratung durch qualifizierte Anwälte

 

FORTLAUFENDE UNTERSTÜTZUNG

  • Rücklagenbildung
  • Änderung von Satzungen
  • Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen
  • Mittelverwendungsrechnung(en)
  • Optimierung des Rechnungswesens
  • Überprüfung der Tätigkeitsberichte  
     

PRÜFUNG

  • Pflicht- und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Verwendungsnachweisprüfungen
  • Prüfung des internen Kontrollsystems
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Spendenverwendung
  • Prüfungen nach § 53 HGrG
  •  

Antworten zu meistgestellten Fragen finden Sie hier.

Ihr persönlicher Kontakt

Lothar Boelsen

E-Mail schreiben

Tel: +49 351 254 77-0

Anne Rinkenberger

E-Mail schreiben

Tel: +49 69 971 231-0