Stifter werden – Stiftung gründen
Ob Privatperson, Familie oder Unternehmen, jeder kann eine gemeinnützige Stiftung gründen. Voraussetzung ist die volle Geschäftsfähigkeit und die Einhaltung der Abgabenordnung (AO). Sie haben es in der Hand - gründen Sie eine Stiftung, die Ihre Ziele dauerhaft verfolgt.
Gemeinnützige Stiftungen - verschiedene Rechtsformen
Über 90% aller Stiftungen sind gemeinnützig. Beispiele dafür sind z.B. die Förderung der Forschung und Wissenschaft, Kunst und Kultur oder Universitäten. Grundsätzlich gilt, dass die Stiftung das Gemeinwohl fördern soll. Die beliebtesten Rechtsformen sind die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und die Treuhandstiftung. Andere Rechtsformen sind die Stiftungs-GmbH, der Stiftungsverein oder auch die Stiftungs-AG. Haben Sie sich verbindlich für eine Stiftung entschieden, trennen Sie sich für immer von Ihrem Vermögen. Das ihr übertragene Vermögen, legt die Stiftung sicher und gewinnbringend an. Aus den Überschüssen werden die von Ihnen festgelegten gemeinnützigen Zwecke erfüllt.
Haftung - Gestaltung
Die Pflichten der gemeinnützigen Stiftungen ergeben sich im Regelfall aus den jeweiligen Landesstiftungsgesetzen, den Stiftungssatzungen und auch dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Dazu zählen: die Erhaltung des Stiftungsvermögens, die gewissenhafte Vermögensverwaltung, eine zweckentsprechende Vermögensverwendung der Mittel, die Einholung erforderlicher Genehmigungen und eine ordnungsgemäße Buchführung nebst Rechnungsabschluss. Für jede schuldhafte Pflichtverletzung wird gehaftet. Unterschieden wird zwischen der Innenhaftung und der Außenhaftung. Wir beraten Sie sicher über die Risiken und welche Schutzmaßnahmen sinnvoll sind. Gemeinsam prüfen wir mit Ihnen, welches Stiftungsmodell und welche Rechtsform für Sie die optimalste ist - bis zur Anerkennung der Stiftung und darüber hinaus.
*rechtliche Beratung durch qualifizierte Anwälte
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