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Die Gemeinnützige Stiftung

Jede Körperschaft kann gemeinnützig sein...

Möchten Sie Ihr Vermögen nachhaltig einem gemeinnützigen Zweck widmen und dabei dauerhaft in eine Stiftung investieren? Jede Körperschaft kann gemeinnützig sein, wenn sie die Vorgaben der Abgabenordnung erfüllt. Hier erfahren Sie auf was Sie achten müssen und wie Sie dabei vorgehen.

 

Stifter werden – Stiftung gründen
Ob Privatperson, Familie oder Unternehmen, jeder kann eine gemeinnützige Stiftung gründen. Voraussetzung ist die volle Geschäftsfähigkeit und die Einhaltung der Abgabenordnung (AO). Sie haben es in der Hand - gründen Sie eine Stiftung, die Ihre Ziele dauerhaft verfolgt.



Gemeinnützige Stiftungen - verschiedene Rechtsformen
Über 90% aller Stiftungen sind gemeinnützig. Beispiele dafür sind z.B. die Förderung der Forschung und Wissenschaft, Kunst und Kultur oder Universitäten. Grundsätzlich gilt, dass die Stiftung das Gemeinwohl fördern soll. Die beliebtesten Rechtsformen sind die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und die Treuhandstiftung. Andere Rechtsformen sind die Stiftungs-GmbH, der Stiftungsverein oder auch die Stiftungs-AG. Haben Sie sich verbindlich für eine Stiftung entschieden, trennen Sie sich für immer von Ihrem Vermögen. Das ihr übertragene Vermögen, legt die Stiftung sicher und gewinnbringend an. Aus den Überschüssen werden die von Ihnen festgelegten gemeinnützigen Zwecke erfüllt.

 

Haftung - Gestaltung
Die Pflichten der gemeinnützigen Stiftungen ergeben sich im Regelfall aus den jeweiligen Landesstiftungsgesetzen, den Stiftungssatzungen und auch dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Dazu zählen: die Erhaltung des Stiftungsvermögens, die gewissenhafte Vermögensverwaltung, eine zweckentsprechende Vermögensverwendung der Mittel, die Einholung erforderlicher Genehmigungen und eine ordnungsgemäße Buchführung nebst Rechnungsabschluss. Für jede schuldhafte Pflichtverletzung wird gehaftet. Unterschieden wird zwischen der Innenhaftung und der Außenhaftung. Wir beraten Sie sicher über die Risiken und welche Schutzmaßnahmen sinnvoll sind. Gemeinsam prüfen wir mit Ihnen, welches Stiftungsmodell und welche Rechtsform für Sie die optimalste ist -  bis zur Anerkennung der Stiftung und darüber hinaus.


Wir beraten Sie bei der Auswahl der für Sie passenden Stiftungsform!

Unsere Steuerberater sind von der Gründung über die laufende Beratung bis hin zur Prüfung für Sie da. Vereinbaren Sie hier einen Termin oder rufen Sie uns an +49 351 254 77-0

S∙K∙ STEUER UPDATE GEMEINNÜTZIGKEIT

Wir stellen Ihnen hier das Handout zur Verfügung

 

In unserem kostenfreien Webinar informierte Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Anne Rinkenberger zu STEUER Fragen für gemeinnützige Organisationen.

 

Zum Download HIER klicken.

 

Herzliche Grüße

Ihre S·K· Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte

 

BERATUNG

  • Steuerliche und rechtliche Beratung bei der Stiftungsgründung*
  • Prüfung und Unterstützung bei der Erstellung von Satzungen im Hinblick auf die Erlangung und Erhaltung der Gemeinnützigkeit in Abstimmung mit dem Finanzamt und der Stiftungsaufsicht
  • Steuerliche Beratung bei der Abgrenzung und Zuordnung der Tätigkeiten in die verschiedenen Sphären (Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
  • Beratung im Zusammenhang mit Zustiftungen und Spenden
  • Umsatzsteuerliche Beratung, insbesondere hinsichtlich der Anwendung von Befreiungsvorschriften
  • Betreuung bei Betriebsprüfungen
  • Beratung bei stiftungsrechtlichen Fragen*
  • Beratung bei der Fördermittelverwendung*
  • Beratung über die Haftung der Organmitglieder und Schutzmaßnahmen*
  • Beratung über Verbrauchsstiftungen
  • Beratung und Unterstützung bei Umstrukturierungen im Zusammenhang mit der Vermögensnachfolge (z.B. Familienstiftungen)
  • Schutz des Vermögens vor dem Zugriff Dritter (Asset-Protection)*
  • Ersatzerbschaftsteuerplanung
  • Ertragssteuerplanung für Stiftungen als auch für Begünstigte (Destinatäre)
  • Grenzüberschreitende/ Internationale Zweckerfüllung gemeinnütziger Zwecke
  • Umstrukturierungen und Verschmelzungen von gemeinnützigen Körperschaften
  • Beratung bei Verlust der Gemeinnützigkeit (Mittelfehlverwendung oder nicht satzungsgemäße Tätigkeiten)
  • Liquidation von gemeinnützigen Stiftungen

 

*rechtliche Beratung durch qualifizierte Anwälte

 

FORTLAUFENDE UNTERSTÜTZUNG

  • Rücklagenbildung
  • Änderung von Satzungen
  • Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen
  • E-Bilanzen für gemeinnützige Körperschaften
  • Mittelverwendungsrechnung(en)
  • Optimierung des Rechnungswesens
  • Überprüfung der Tätigkeitsberichte  
     

PRÜFUNG

  • Pflicht- und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Verwendungsnachweisprüfungen
  • Prüfung des internen Kontrollsystems
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Spendenverwendung
  • Prüfungen nach § 53 HGrG

Antworten zu meistgestellten Fragen finden Sie hier.

Ihr persönlicher Kontakt

Lothar Boelsen

E-Mail schreiben

Tel: +49 351 254 77-0

Anne Rinkenberger

E-Mail schreiben

Tel: +49 69 971 231-0